[HBF] Doppelbock und mehr
Michael Plum
michael.plum at arcor.de
Di Apr 8 09:07:31 CEST 2008
Tobias Kandler schrieb:
> Hallo miteinander,
>
> Michael fragte:
> das mit dem privaten Brauhaus ist ja interessant. Kannst Du das bitte
> noch mal ein wenig näher erläutern? Darfst Du dann auch Bier verkaufen
> oder ausschenken, mit welchen Auflagen (Gesundheitsamt etc.) wäre so
> etwas denn verbunden?
>
>
> Also: Umständerhalber mußte ich kurzfristig Haus bauen. (Die Nachbarin war
> extrem kinderfeindlich und man kann ihr dafür ja nicht den Hals umdrehen,
> auch wenn man möchte, also packt man seine Sachen, die Familie und geht.)
> Als Architekt macht man seine Planung selbst und dabei habe ich mir
> überlegt, wo künftig gebraut werden soll. Kurzum: Ich entschied mich für ein
> privates Brauhaus, damit ich den Mief nicht im Haus habe.
>
> Genehmigung: Man muß es einfach halten. Bauerechtlich ist es ein Gebäude
> ohne Aufenthaltsräume und Feuerstätten, mit so geringer Baumasse, daß es
> ohne eigene Abstandsfläche gebaut werden darf. Gewerberechtlich ist es ein
> privat und nichtgewerblich. Immissionsschutzrechtlich gesehen, leite ich nur
> häusliches Abwasser in die öffentliche Entwässerungsanlage, da nur
> haushaltsübliche Reiniger verwendet werden: Rohrfrei (Natronlauge),
> Entkalker (Zitronensäure) und Spiritus (Alkohol). Die Mengen sind gering.
> Die Dampfwrasen, die entweichen sind bis zu einer Jahresmenge von 5.000 hl
> lt. Immissionsschutzverordnung genehmigungsfrei.
> Alle gewerblichen Dinge gehen damit ausdrücklich nicht. Mein Grundstück
> liegt in einem allgemeinen Wohngebiet. Eine Privatbrauerei dort hinbauen ist
> somit praktisch unmöglich.
>
> Es ist zu beachten: Obwohl das Gebäude genehmigungsfrei ist, habe ich es
> genehmigen lassen ! Ich habe es mit allen anderen genehmigungsfreien Anlagen
> in meinem Garten (Gartenhaus, Hopfengerüst, Regenwassertanks) im Lageplan
> eingezeichnet und im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens eingereicht.
> Aufgrund des geänderten Bauordnungsrechtes muß man sowieso die Lagepläne der
> Genehmigungsunterlagen vor Einreichung von den unmittelbaren Nachbarn
> unterschreiben lassen. Das dient deren Kenntnisnahme. Auch wenn es lästig
> ist, man hat den Vorteil, das es einfach jeder VORHER gesehen und zugestimmt
> hat.
>
> Will man selbst ausschenken, ist zu prüfen, ob man eine Besen-, Hecken- oder
> Strauchwirtschaft einrichten darf. In manchen Bundesländern (auch hier in
> Sachsen) gibt es das für max. 4 Monate im Jahr, aber soweit ich weiß nur für
> den Ausschank von selbstgekeltertem Hauswein. Dort müßte man
> weiterrecherchieren und sicherlich auch mal die zuständigen Behörden
> anfragen.
>
> Gruß
>
> Tobias
>
>
> _______________________________________________
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>
>
Hallo, Tobias,
Mensch, vielen Dank für diese ausführlichen Informationen und Tipps! Da
merkt man gleich, daß da ein Fachmann zu Gange ist...;)))
Auf jeden Fall wünsche ich beim Bau gutes Gelingen und natürlich allzeit
ausreichend lecker Selbstgebrautes zur Verfügung.
Gruß
Michael
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Wer glaubt, ein Christ zu sein, weil er die Kirche besucht, irrt sich. Man wird auch nicht zum Auto, wenn man in eine Garage geht.
(Albert Schweitzer)