[HBF] Doppelbock und mehr

Tobias Kandler tobias.kandler at gmx.de
Di Apr 8 08:41:24 CEST 2008


Hallo miteinander,

Michael fragte:
das mit dem privaten Brauhaus ist ja interessant. Kannst Du das bitte
noch mal ein wenig näher erläutern? Darfst Du dann auch Bier verkaufen
oder ausschenken, mit welchen Auflagen (Gesundheitsamt etc.) wäre so
etwas denn verbunden?


Also: Umständerhalber mußte ich kurzfristig Haus bauen. (Die Nachbarin war
extrem kinderfeindlich und man kann ihr dafür ja nicht den Hals umdrehen,
auch wenn man möchte, also packt man seine Sachen, die Familie und geht.)
Als Architekt macht man seine Planung selbst und dabei habe ich mir
überlegt, wo künftig gebraut werden soll. Kurzum: Ich entschied mich für ein
privates Brauhaus, damit ich den Mief nicht im Haus habe.

Genehmigung: Man muß es einfach halten. Bauerechtlich ist es ein Gebäude
ohne Aufenthaltsräume und Feuerstätten, mit so geringer Baumasse, daß es
ohne eigene Abstandsfläche gebaut werden darf. Gewerberechtlich ist es ein
privat und nichtgewerblich. Immissionsschutzrechtlich gesehen, leite ich nur
häusliches Abwasser in die öffentliche Entwässerungsanlage, da nur
haushaltsübliche Reiniger verwendet werden: Rohrfrei (Natronlauge),
Entkalker (Zitronensäure) und Spiritus (Alkohol). Die Mengen sind gering.
Die Dampfwrasen, die entweichen sind bis zu einer Jahresmenge von 5.000 hl
lt. Immissionsschutzverordnung genehmigungsfrei.
Alle gewerblichen Dinge gehen damit ausdrücklich nicht. Mein Grundstück
liegt in einem allgemeinen Wohngebiet. Eine Privatbrauerei dort hinbauen ist
somit praktisch unmöglich.

Es ist zu beachten: Obwohl das Gebäude genehmigungsfrei ist, habe ich es
genehmigen lassen ! Ich habe es mit allen anderen genehmigungsfreien Anlagen
in meinem Garten (Gartenhaus, Hopfengerüst, Regenwassertanks) im Lageplan
eingezeichnet und im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens eingereicht.
Aufgrund des geänderten Bauordnungsrechtes muß man sowieso die Lagepläne der
Genehmigungsunterlagen vor Einreichung von den unmittelbaren Nachbarn
unterschreiben lassen. Das dient deren Kenntnisnahme. Auch wenn es lästig
ist, man hat den Vorteil, das es einfach jeder VORHER gesehen und zugestimmt
hat.

Will man selbst ausschenken, ist zu prüfen, ob man eine Besen-, Hecken- oder
Strauchwirtschaft einrichten darf. In manchen Bundesländern (auch hier in
Sachsen) gibt es das für max. 4 Monate im Jahr, aber soweit ich weiß nur für
den Ausschank von selbstgekeltertem Hauswein. Dort müßte man
weiterrecherchieren und sicherlich auch mal die zuständigen Behörden
anfragen.

Gruß

Tobias