[HBF] Re: Untergärige Hefe bei Erdinger

Greg 'groggy' Lehey grog at lemis.com
Fre Feb 24 03:21:08 CET 2006


On Thursday, 23 February 2006 at  8:35:19 +0000, Sven Geggus wrote:
> Manfred Kehrer <manfredkehrer at web.de> wrote:
>> Meines wissens darf man nach dem Reinheitsgebot Weizenmalz nur obergärig
>> ansetzen und die Bayerischen Brauereien müssen sich auch daran halten.
>
> s/Reinheitsgebot/Biersteuergesetz

s/steuer//

Das Biersteuergesetz behandelt eben die Besteuerung des Biers.  Das
(vorläufige) Biergesetz hat früher das Brauen geregelt.  Ich hatte
verstanden, dass die EU-Rechtssprechung es jetzt abgelöst hat.  Man
kann's noch bei
http://www.jura.uni-sb.de/BGBl/TEIL1/1993/19931400.1.HTML finden.

Da steht:

 § 9

(1) Zur Bereitung von untergärigem Bier darf, abgesehen von den
    Vorschriften in den Absätzen 4 bis 6, nur Gerstenmalz, Hopfen,
    Hefe und Wasser verwendet werden.

(2) Die Bereitung von obergärigem Bier unterliegt derselben
    Vorschrift; es ist hierbei jedoch auch die Verwendung von anderem
    Malz und die Verwendung von technisch reinem Rohr-, Rüben- oder
    Invertzucker sowie von Stärkezucker und aus Zucker der
    bezeichneten Art hergestellten Farbmitteln zulässig.

(3) Unter Malz wird alles künstlich zum Keimen gebrachte Getreide
    verstanden.

(4) Die Verwendung von Farbebieren, die nur aus Malz, Hopfen, Hefe und
    Wasser hergestellt sind, ist bei der Bierbereitung gestattet,
    unterliegt jedoch besonderen Überwachungsmaßnahmen.

Das weicht natürlich wesentlich vom "Reinheitsgebot" ab: Gerste muss
gemälzt sein, in obergärigen Bieren sind Weizenmalz und Zucker
zulässig.

>> Oder bin ich da schlecht informiert?
>
> Im Reinheitsgebot steht überhaupt nichts von Hefe drin, weil man die
> Funktion der Hefe noch überhaupt nicht kannt, als das Reinheitsgebot
> erlassen wurde. http://de.wikipedia.org/wiki/Reinheitsgebot

Klar.  Das ist aber nicht wichtig.  Wichtig war die nicht ganz
deutlich geäußerte Absicht, das Weizen für's Backen zu verwenden, wie
auch auf der Wikipedia-Seite steht.

Greg
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