[HBF] Absolutes Reinheitsgebot

Marcus Schmitz marcus.schmitz at web.de
Fre Apr 29 22:38:43 CEST 2005


Hallo Greg, hallo zusammen,

die Bezeichnung "absolutes" Reinheitsgebot bezieht sich auf die 
unterschiedlichen, zulässigen Zutaten zu obergärigem Bier in den 
verschiedenen Bundesländern. Nach dem "Bayerischen Reinheitsgebot" darf zur 
Herstellung von obergärigem Bier kein Zucker und kein Zuckercouleur 
verwendet werden, während das außerhalb Bayerns (und Baden Württembergs) 
zulässig ist. Das führte 1956 mal zu einem Malz-oder Süßbierkrieg, in 
dessen Verlauf das Bayerische Oberste Landesgericht urteilte, dass weder 
Bier mit Zucker oder Süßstoff in Bayern gebraut werden durfte, noch aus 
anderen deutschen Bundesländern nach Bayern eingeführt(!) werden darf. 
Damals ging es um "Vitamalz" und "Dom Urkraft", die beide mit Zucker gesüßt 
waren.

Weißbier fällt da ein wenig aus dem Rahmen. Das Reinheitsgebot von 1516 
spricht zwar nur von "Gersten", aber die Weizen-bzw. Weißbierbrauerei geht 
auf alle Fälle bis ins 17. Jahrhundert zurück. Da müsste man sich mal das 
Weißbierbuch von Prof. Lenzting (wie der auch immer geschrieben werden mag 
..) zu Gemüte führen um Genaueres heraus zu finden. Es war aber eben lange 
Zeit ein Monopol des bayr. Adels.

Gruß und Prost

Marcus

P.S.: Thema UMFRAGE: Etwas nicht zu posten, weil ein Anfänger es nicht 
verstehen könnte, ist Mumpitz! Dann müssten wir alle ja wissenstechnisch 
auf Anfängerniveau stehen bleiben und das ist augenscheinlicher Quatsch. 
Wenn hier jemandem etwas zu kompliziert ist, dann hat ihm der liebe Gott 
einen Email-Client zum Nachfragen gegeben.
Oder?