[HBF] Absolutes Reinheitsgebot
Marcus Schmitz
marcus.schmitz at web.de
Fre Apr 29 22:38:43 CEST 2005
Hallo Greg, hallo zusammen,
die Bezeichnung "absolutes" Reinheitsgebot bezieht sich auf die
unterschiedlichen, zulässigen Zutaten zu obergärigem Bier in den
verschiedenen Bundesländern. Nach dem "Bayerischen Reinheitsgebot" darf zur
Herstellung von obergärigem Bier kein Zucker und kein Zuckercouleur
verwendet werden, während das außerhalb Bayerns (und Baden Württembergs)
zulässig ist. Das führte 1956 mal zu einem Malz-oder Süßbierkrieg, in
dessen Verlauf das Bayerische Oberste Landesgericht urteilte, dass weder
Bier mit Zucker oder Süßstoff in Bayern gebraut werden durfte, noch aus
anderen deutschen Bundesländern nach Bayern eingeführt(!) werden darf.
Damals ging es um "Vitamalz" und "Dom Urkraft", die beide mit Zucker gesüßt
waren.
Weißbier fällt da ein wenig aus dem Rahmen. Das Reinheitsgebot von 1516
spricht zwar nur von "Gersten", aber die Weizen-bzw. Weißbierbrauerei geht
auf alle Fälle bis ins 17. Jahrhundert zurück. Da müsste man sich mal das
Weißbierbuch von Prof. Lenzting (wie der auch immer geschrieben werden mag
..) zu Gemüte führen um Genaueres heraus zu finden. Es war aber eben lange
Zeit ein Monopol des bayr. Adels.
Gruß und Prost
Marcus
P.S.: Thema UMFRAGE: Etwas nicht zu posten, weil ein Anfänger es nicht
verstehen könnte, ist Mumpitz! Dann müssten wir alle ja wissenstechnisch
auf Anfängerniveau stehen bleiben und das ist augenscheinlicher Quatsch.
Wenn hier jemandem etwas zu kompliziert ist, dann hat ihm der liebe Gott
einen Email-Client zum Nachfragen gegeben.
Oder?