Fwd: [HBF] Biertrinken in Bad Windsheim
Marcus Schmitz
marcus.schmitz at web.de
Fre Apr 22 00:24:33 CEST 2005
Hi Phil, hi all!
>> Great Link Marcus,
>> Ich habe dass gelesen in, "Rund ums Bier"
>> So hei�t es dass vor 1906, nur Bayern die Rheinheitsgebot hat?
>> 1906:
>> Das bayerische Reinheitsgebot f�r unterg�riges Bier erlangt f�r alle
>> L�nder
>> des damaligen deutschen Reiches G�ltigkeit.
Stimmt genau! Vorher gab es ja kein wirkliches Deutschland (Also höchstens
das Heilige Römische Reich Deutscher Nation, aber da kenne ich mich mit der
Rechtgültigkeit nicht aus) und innerhalb der Teilstaaten des heutiger
Deutschland gab es ganz verschiedene Herstellungsvorschriften. So war z.B.
in Preußen bis Ende des 19ten/Anfang des 20. Jahrhunderts das Bierbrauen
mit Surrogaten (Reis, Mais, Kartoffeln) erlaubt und das sog. Surrogatverbot
hat hohe Wellen geschlagen! Nur in Bayern und später auch in Baden
Würtemberg hat immer das sog. "absolute" Reinheitsgebot gegolten. D.h. dort
darf man keinen technisch reinen Zucker und keinen Zuckercooleur für
obergärige Biere verwenden. Karin Hackel-Stehr schreibt aber sogar über
Bayern, dass man 1616 - also hundert Jahre nach der Verkündung des RHG -
die Zugabe von Kümmel, Wacholder und Salz zum Bier *tolerierte*. (Hackel-
Stehr, K.: Der Erlaß des Reinheitsgebotes von 1516 - Motive, Hintergründe
und Auswirkungen. In:Gesellschaft für die Geschichte und Bibliographie des
Brauwesens e.V.: Jahrbuch 1991/92. Berlin 1992, Seite 13 - 21.)
Angeblich war die flächendeckende Einführung des RHG aber 1871 bei der
Reichgründung eine Forderung Bayerns. Allerdings habe ich da jetzt keine
Quelle zu, oder stopp, da war was im Netz ...
So, genau das isses:
"Das Reinheitsgebot wird weitergeführt
Die hohe Qualität des nach dem Bayerischen Reinheitsgebot gebrauten Bieres
war derart überzeugend, aber auch der Stolz auf die vollendete Beherrschung
der Braukunst unter Verwendung von nur 4 Rohstoffen so ausgeprägt, dass das
Bayerische Reinheitsgebot auch in die Reichsgesetzgebung nach 1871 Eingang
fand. Die Brauer selbst waren es, die auf die gesetzliche Verankerung des
Reinheitsgebotes auch außerhalb Bayerns großen Wert legten, da sich das
bayerische „echte" Bier größter Beliebtheit erfreute. Nach und nach wurde
das Gebot von anderen Staaten übernommen (Baden 1896, Württemberg 1900).
Zwar oblag nach Art 35 Absatz 1 der Reichsverfassung vom 16.4.1871 die
Gesetzgebung über die Bierbesteuerung allein dem Reich. Als am 31.5.1872
jedoch eine einheitliche Biersteuergesetzgebung für das Reich erlassen
wurde, die auch die Verwendung von Stärkemehl, Zucker, Sirup und Reis für
die Bierproduktion zuließ, wurden Bayern, Baden und Württemberg, wo das
absolute Reinheitsgebot galt, von dieser Regelung ausgenommen.
Erst durch Reichsgesetz vom 7.6.1906 hielt das Reinheitsgebot auch in die
Gesetzgebung für die Norddeutsche Biersteuergemeinschaft Einzug. Als nach
dem Ende des ersten Weltkrieges die Weimarer Republik gegründet wurde,
machte Bayern sogar seine Zugehörigkeit zur Republik davon abhängig, dass
das Reinheitsgebot weiterhin im gesamten Reichsgebiet gelte. Nach dem
zweiten Weltkrieg schließlich wurde das Reinheitsgebot im Biersteuergesetz
(in der Fassung der Bekanntmachung) vom 14.3.1952 in § 9 Abs. 1 verankert."
Quelle: http://www.bierundwir.de/geschichte/reinheitsgebot.htm
Also: Falsche Behauptung: nicht 1871 machte Bayern den Beitritt zum DR vom
RHG abhängig, sondern 1919 den Verbleib im DR.
Beste Grüße
Marcus