Fwd: [HBF] Biertrinken in Bad Windsheim

Marcus Schmitz marcus.schmitz at web.de
Fre Apr 22 00:24:33 CEST 2005


Hi Phil, hi all!

>> Great Link Marcus,
>> Ich habe dass gelesen in, "Rund ums Bier"
>> So hei�t es dass vor 1906, nur Bayern die Rheinheitsgebot hat?
>> 1906:
>> Das bayerische Reinheitsgebot f�r unterg�riges Bier erlangt f�r alle 
>> L�nder
>> des damaligen deutschen Reiches G�ltigkeit.

Stimmt genau! Vorher gab es ja kein wirkliches Deutschland (Also höchstens 
das Heilige Römische Reich Deutscher Nation, aber da kenne ich mich mit der 
Rechtgültigkeit nicht aus) und innerhalb der Teilstaaten des heutiger 
Deutschland gab es ganz verschiedene Herstellungsvorschriften. So war z.B. 
in Preußen bis Ende des 19ten/Anfang des 20. Jahrhunderts das Bierbrauen 
mit Surrogaten (Reis, Mais, Kartoffeln) erlaubt und das sog. Surrogatverbot 
hat hohe Wellen geschlagen! Nur in Bayern und später auch in Baden 
Würtemberg hat immer das sog. "absolute" Reinheitsgebot gegolten. D.h. dort 
darf man keinen technisch reinen Zucker und keinen Zuckercooleur für 
obergärige Biere verwenden. Karin Hackel-Stehr schreibt aber sogar über 
Bayern, dass man 1616 - also hundert Jahre nach der Verkündung des RHG - 
die Zugabe von Kümmel, Wacholder und Salz zum Bier *tolerierte*. (Hackel- 
Stehr, K.: Der Erlaß des Reinheitsgebotes von 1516 - Motive, Hintergründe 
und Auswirkungen. In:Gesellschaft für die Geschichte und Bibliographie des 
Brauwesens e.V.: Jahrbuch 1991/92. Berlin 1992, Seite 13 - 21.)

Angeblich war die flächendeckende Einführung des RHG aber 1871 bei der 
Reichgründung eine Forderung Bayerns. Allerdings habe ich da jetzt keine 
Quelle zu, oder stopp, da war was im Netz ...

So, genau das isses:

"Das Reinheitsgebot wird weitergeführt

Die hohe Qualität des nach dem Bayerischen Reinheitsgebot gebrauten Bieres 
war derart überzeugend, aber auch der Stolz auf die vollendete Beherrschung 
der Braukunst unter Verwendung von nur 4 Rohstoffen so ausgeprägt, dass das 
Bayerische Reinheitsgebot auch in die Reichsgesetzgebung nach 1871 Eingang 
fand. Die Brauer selbst waren es, die auf die gesetzliche Verankerung des 
Reinheitsgebotes auch außerhalb Bayerns großen Wert legten, da sich das 
bayerische „echte" Bier größter Beliebtheit erfreute. Nach und nach wurde 
das Gebot von anderen Staaten übernommen (Baden 1896, Württemberg 1900).

Zwar oblag nach Art 35 Absatz 1 der Reichsverfassung vom 16.4.1871 die 
Gesetzgebung über die Bierbesteuerung allein dem Reich. Als am 31.5.1872 
jedoch eine einheitliche Biersteuergesetzgebung für das Reich erlassen 
wurde, die auch die Verwendung von Stärkemehl, Zucker, Sirup und Reis für 
die Bierproduktion zuließ, wurden Bayern, Baden und Württemberg, wo das 
absolute Reinheitsgebot galt, von dieser Regelung ausgenommen.

Erst durch Reichsgesetz vom 7.6.1906 hielt das Reinheitsgebot auch in die 
Gesetzgebung für die Norddeutsche Biersteuergemeinschaft Einzug. Als nach 
dem Ende des ersten Weltkrieges die Weimarer Republik gegründet wurde, 
machte Bayern sogar seine Zugehörigkeit zur Republik davon abhängig, dass 
das Reinheitsgebot weiterhin im gesamten Reichsgebiet gelte. Nach dem 
zweiten Weltkrieg schließlich wurde das Reinheitsgebot im Biersteuergesetz 
(in der Fassung der Bekanntmachung) vom 14.3.1952 in § 9 Abs. 1 verankert."

Quelle: http://www.bierundwir.de/geschichte/reinheitsgebot.htm

Also: Falsche Behauptung: nicht 1871 machte Bayern den Beitritt zum DR vom 
RHG abhängig, sondern 1919 den Verbleib im DR.

Beste Grüße

Marcus