AW: [HBF] Rechtliches und Hygienisches
Reinhold Barta
reinibert at yahoo.com
Mit Mai 26 23:23:09 CEST 2004
Um Bier offiziell verkaufen zu wollen ist vor allem die Anmeldung zum Zoll
(=Biersteuer) wichtig.
Die sehen sich die Anlage an und geben dann ggf. das OK mittels Gehnemigung
zur Bierhestellung.
Ihr müsst dann monatlich die Biersteuer abführen, bekommt jedoch zu
Jahresende 40% (bei euren MEngen) der eingenommenen und abgeführten
Biersteuer zurück.
Hygiene: Ihr unterliegt dann den Bestimmungen des Lebensmittelgesetzes (LMG)
allgemein, und speziell dem Codex Austria, Kapitel B13 Bier.
Auch unterliegt ihr der Lebensmittelkennzeichnungsverordnung (LMKV) und der
Lebensmittel-Zusatzstoffverordnung.
Die Kontrolle obliegt dem Marktamt, einem staatl. Prüforgan, oder ein von
ihm beauftragtes.
(Tip: Niemals vom Bierzapfhahn Probe nehmen lassen, IMMER vom LAgertank mit
Rückstellprobe plombiert und dann gleich bei einem staatl. akkreditiertem
Institut (z. B. Österreichisches Getränkeinstitut) analysieren lassen!)
Firma:
Eigentlich müsst ihr Firma gründen. Ob bei landwirtschaftl. Produktion von
Bier auch "ab Hof" geht, weiss ich nicht.
Ursprünglich ist die Definition von bäuerl. Produkten jene, die man im
Betrieb herstellt. Ob das evtl. auch für Bier gilt, weiss ich nicht.
Aber bei Wein ist es so. (Was nicht heisst, dass das bei Bier auch so ist!)
Viel Spass beim Brauen des Schwarzbieres und
"Gott gib Kraft und Segen drein"
DI Reinhold Barta
Braumeister
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: hbf-bounces+h9340556=edv1.boku.ac.at at lists.netbeer.org
[mailto:hbf-bounces+h9340556=edv1.boku.ac.at at lists.netbeer.org]Im
Auftrag von Mario Aistleitner
Gesendet: Mittwoch, 26. Mai 2004 16:30
An: hbf at lists.netbeer.org
Betreff: [HBF] Rechtliches und Hygienisches
Hallo Braugemeinde!
Ich wollte mal fragen, ob sich jemand von Euch auskennt, worauf man achten
muss, wenn man Bier offiziell ausschenkt.
Im konkreten Fall geht es darum, dass uns unser Stammwirt gefragt hat, ob
wir nicht auch für ihn Bier brauen könnten. Das würden wir natürlich auch
gerne machen, aber wir möchten uns eben vorher noch vergewissern, wie es
da mit Rechtlichen Auflagen aussieht. Besonders interessant wäre
natürlich, wie es in puncto Hygiene aussieht. Das wir beim brauen auf
Hygiene und Sauberkeit achten versteht sich von selbst, da man ja nur so
ein gutes Bier brauen kann. Aber was schreibt der (österreichische) Staat
in diesem Berich vor. Braucht man da irgendwelche speziellen Abnahmen oder
dergleichen?
Wie sieht es mit dem Rechtlichen aus? Müssen wir da bereits eine Firma
anmelden, oder ist es besser das ganze über die "Ab Hof" Schiene laufen zu
lassen? Für jeden Tip wären wir sehr dankbar!
Gebraut wird in einem 350 Liter Edelstahl-Milchtank, den wir so
modifiziert haben, dass er elektrisch beheizt werden kann.
--
ein herzliches Prost wünschen
Johann Siegl und Mario Aistleitner
(Leha Bräu)
Zainze 29
A-4230 Pregarten
+43 (0) 699/10064340
http://www.humpen.at
http://www.lehabraeu.at
Wo ich zu finden bin: http://mail.map24.com/humpen
--
Zwischen Leber und Milz passt immer noch ein Pils.