AW: AW: AW: [HBF] Reinheitsgebot Rant

Burkhart Schaffrath Schaffrath at gdv.com
Mit Feb 11 17:20:01 CET 2004


Hi Tobias!


>Wie die gesetzliche Situation genau ist, weiß ich nicht; wird schon stimmen,
>wenn Du das so sagst.

Ich habe mich damit gerade intensiv auseinandergesetzt....

>  Mir ging es nur um das Kuriosum, daß es immer heißt,
>daß nach Original-Reinheitsgebot nur Gersten-Malz zulässig ist. Der
>Originalwortlaut sagt das ja nicht aus.

Man spricht "amtlich" übrigens vom "absoluten Reinheitsgebot".....

>Wenn die Hauptzollämter so verfahren, wie Du schreibst, ist das ja außerst
>doppelzüngig. Auf der einen Seite schreit der Staat Reinheitsheitsgebot (ich
>ja auch) auf der anderen Seite kassiert er auch da, wo es nicht eingehalten
>wird.

Genau. Aber was soll's, die Biersteuer ist nicht so immens....

>Deklarationspflicht
>Das stimmt zwar. Leider ist es vielen egal, was sie konsumieren. Man könnte
>es ja so betrachten, daß mit dem geltenden Recht auch der Egalbürger etwas
>akzeptables kauft.

Wenn ich ehrlich bin, ist es mir egal, was der Egalbürger konsumiert. Ich 
denke Eigenverantwortlichkeit ist eine Lebensgrundlage, aber das gehört 
nicht hier hin....

>Das Reinheitsgebot kommt der deutschen Brauindustrie
>sicher nicht ungelegen, sonst wäre der Druck es zu beseitigen sicher höher.

Hm. Ich bin mir da nicht so sicher. Die sind nur solange auf Ihrem 
Reinheitsgebot rumgeritten, daß sie es jetzt nicht so einfach los werden. 
Der Bierabsatz geht zurück, aber da keine Alternativen zur Verfügung stehen 
muß man irgendwelche dubiosen Mixgetränke produzieren, während sich viele 
Leute ausländischen Bieren zuwenden.

>Meiner Meinung nach führt eine zu starke Liberalisierung zu zu viel
>Panscherei, weshalb ich aus diesen Gründen für das Reinheitsgebot bin. Würde
>jeder, der braut, seine Sache mit Idealismus verfolgen {können} und wäre
>nicht dem fortwährenden Kostendruck ausgesetzt, so bräuchte man keine
>Regularien. Aber das ist Theorie.

Man könnte aber über den Tellerrand sehen und die Liste der zugelassenen 
Braustoffe vergrößern. Der Einsatz von Rohfrucht z.B. oder natürliche 
Kräuter und Gewürze.

>Das Reinheitsgebot könnte man ja auch als Synonym für frühzeitiges Bestreben
>um Bierqualität heranziehen, wenngleich es sicherlich "Brotschutzgebot" war.
>Damit es dem aktuellen Focus entzogen und steht mit den historischen
>Biergesetzen anderer Länder auf einer Ebene.

Ich denke, das Reinheitsgebot war vor allem auch ein politisches Gesetz. 
Bei der Herstellung von Gruitbier unterlag der Brauer dem "Gruitzwang" und 
mußte die Gruit (Kräutermischung) in entsprechenden "Gruithäusern" kaufen. 
Das "Gruitrecht" und die damit verbundenen Pfründe lagen gegen Ende des 
Mittelalters größtenteils in kirchlicher Hand. D.h. die Biersteuer floß in 
kirchliche Kassen. Des war mit der Einführung des ausschließlichen 
Hopfenbierbrauens beendet....


Gruß Burkhart

Schloßbrauerei Dillendorf
(Biere die es einmal gab...)