AW: AW: AW: [HBF] Reinheitsgebot Rant
Tobias Kandler
walaskjalf at gmx.de
Mit Feb 11 14:02:41 CET 2004
Hallo Burkhardt,
Wie die gesetzliche Situation genau ist, weiß ich nicht; wird schon stimmen,
wenn Du das so sagst. Mir ging es nur um das Kuriosum, daß es immer heißt,
daß nach Original-Reinheitsgebot nur Gersten-Malz zulässig ist. Der
Originalwortlaut sagt das ja nicht aus.
Wenn die Hauptzollämter so verfahren, wie Du schreibst, ist das ja außerst
doppelzüngig. Auf der einen Seite schreit der Staat Reinheitsheitsgebot (ich
ja auch) auf der anderen Seite kassiert er auch da, wo es nicht eingehalten
wird.
>Ja, klar, darauf verzichte ich auch gerne. Eine anständige
>Deklarationspflicht würde es aber dem Verbraucher überlassen, da die
>Entscheidung zu treffen!
Das stimmt zwar. Leider ist es vielen egal, was sie konsumieren. Man könnte
es ja so betrachten, daß mit dem geltenden Recht auch der Egalbürger etwas
akzeptables kauft. Das Reinheitsgebot kommt der deutschen Brauindustrie
sicher nicht ungelegen, sonst wäre der Druck es zu beseitigen sicher höher.
>> > Da drin steht nichts z.B. von Bio-anbau. Man kann auch kunststoff
>> > als klaerungsmittel verwenden. Kunststoff in einem 'reinem' Bier!!!
>>
>>PVPP kann "vollständig" wieder aus dem Bier herausfiltriert werden (und
ist
>>zudem regenerierbar).
>Wieso muß man der Industrie solche Opfer bringen, wenn man dafür ein
>eigentlich eher minderwertiges Produkt erhält?
PVPP ist Mist und seine Entwicklung dem kostenbdingten Streben nach
Verkürzung der Reifezeit (Beschleunigung des Ausstoßes, Verringerung der
Lagerkapazität) und endloser Lagefähigkeit nach Abfüllung geschuldet.
Meiner Meinung nach führt eine zu starke Liberalisierung zu zu viel
Panscherei, weshalb ich aus diesen Gründen für das Reinheitsgebot bin. Würde
jeder, der braut, seine Sache mit Idealismus verfolgen {können} und wäre
nicht dem fortwährenden Kostendruck ausgesetzt, so bräuchte man keine
Regularien. Aber das ist Theorie.
Wir Hobbybrauer können ja zum Glück experimentieren, wie wir wollen und sind
an solche Gesetze nicht gebunden.
Das Reinheitsgebot könnte man ja auch als Synonym für frühzeitiges Bestreben
um Bierqualität heranziehen, wenngleich es sicherlich "Brotschutzgebot" war.
Damit es dem aktuellen Focus entzogen und steht mit den historischen
Biergesetzen anderer Länder auf einer Ebene.
Gruß
Tobias