AW: [HBF] Reinheitsgebot Rant

Horst dernasenmann at t-online.de
Die Feb 10 20:07:52 CET 2004


Alan McKay wrote:

> Rohfrucht darf man nicht verwenden, oder?

Für UG Bier definitiv nicht. In OG ist anderes Malz (kein Reis, Mais, Dari),
ausserhalb von Bayern und dem badischen Teil Baden-Württembergs auch
technisch reiner Rohr-, Rüben- oder Invertzucker sowie Stärkezucker ...
blabla... erlaubt. "vorläufiges Biergesetz" 1.1.1993

> Ob das Reinheitsgebot die Kreativität beschraenkt : ganz sicherlich.
> Es gibt eine reihe von Zutaten (die auch voellig 'rein' sind), die
> wirklich lecker in Bier schmecken, aber nicht verwendet werden
> koennen. Rohfrucht.  Rohgetreiden (kein Malz).   u.a.

Gerste ist im Vergleich zu anderen Früchten relativ anspruchsvoll. Der
Mälzungsprozess kostet Zeit, Geld, Energie und Wasser. Malz ist also ein
Luxus, den sich nicht wirklich viele Staaten leisten können /wollen. Warum
sollten wir diesen Luxus aufgeben für Rohstoffe, die für die Biererzeugung
nicht optimal sind ? Hefenährpräperate/ Hefeautolysate oder Fremd-Enzyme
sind die Folge. Ein 100%ges Rohfruchtbier wird nur in Afrika gebraut, und
das mit jede Menge Extra-Enzymen von novozymes. Auf sowas verzichte ich
gerne.

> Guarantiert das Reinheitsgebot ein "reines" Bier?  Auf keinem Fall!

Garantiert kein Reinheitsgebot ein reines Bier ?

> Da drin steht nichts z.B. von Bio-anbau.  Man kann auch kunststoff
> als klaerungsmittel verwenden.  Kunststoff in einem 'reinem' Bier!!!

PVPP kann "vollständig" wieder aus dem Bier herausfiltriert werden (und  ist
zudem regenerierbar).
Das Reinheitsgebot bewahrt uns dafür auch noch vor anderen Stoffen zur
Haltbarmachung und Stabilisierung. Tannoide, Tannine, SO2, Antioxidantien,
thermostabile Enzyme, etc.

> Guarantiert das Reinheitsgebot ein leckeres Bier?  Auf keinem Fall!!!

Garantiert kein Reinheitsgebot ein leckeres Bier ?

> cheers,
> -Alan

mfg
Horst