AW: [HBF] Definition Pils/Pilsener

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Don Jun 5 10:09:24 CEST 2003


Hallo allerseits,

ixh denke es macht Sinn festzuhalten, dass es 
keine klare Definition im Sinne einer Normierung 
oder Festlegung gibt, sondern eher eine 
Begriffsbestimmung. Hier unterscheidet sich Bier 
deutlich von Wein! Die Begriffe Spätlse, Auslese, 
Tafelwein usw. sind it Zahlengrenzen fixiert. 
Dies ist nicht der Fall beim Bier. Ein Pils oder 
Pilsener hat üblicherweise um die 12 % 
Stammwürze. Aber ein helles, untergäriges Bier 
mit ordentlicher Bittere und Hopfenblume ist 
tendeziell auch ein Pils mit 10 oder 14 % 
Stammwürzegehalt, nur halt ein recht untypisches. 

Die Bezeichnungen der Biere ist eher "common 
sence" als eine klare Abgrenzung.

Einzige Ausnahme ist hier Bier welches einer 
bestimmten Region zugeordnet ist. Beispiele 
hierfür sind Malzbier (nicht Malztrunk!) welches 
nur so in Beyern genannt werden darf, bzw. 
Kölsch, welches auf Kölner Grund und Boden 
gebraut sein muß! Tatsache ist jedoch das auch 
eine kölner Brauerei ein "Altbier nach 
Düsseldorfer Art" brauen könnte und dürfte ... 
wenngleich auch das ein recht groteske 
Vorstellung ist ;-))

Gruß

Jens (der aktuell in Düsseldof sitzt und Kölsch 
trinkt ;-))