AW: [HBF] Definition Pils/Pilsener
jpb at mail.isis.de
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Don Jun 5 10:09:24 CEST 2003
Hallo allerseits,
ixh denke es macht Sinn festzuhalten, dass es
keine klare Definition im Sinne einer Normierung
oder Festlegung gibt, sondern eher eine
Begriffsbestimmung. Hier unterscheidet sich Bier
deutlich von Wein! Die Begriffe Spätlse, Auslese,
Tafelwein usw. sind it Zahlengrenzen fixiert.
Dies ist nicht der Fall beim Bier. Ein Pils oder
Pilsener hat üblicherweise um die 12 %
Stammwürze. Aber ein helles, untergäriges Bier
mit ordentlicher Bittere und Hopfenblume ist
tendeziell auch ein Pils mit 10 oder 14 %
Stammwürzegehalt, nur halt ein recht untypisches.
Die Bezeichnungen der Biere ist eher "common
sence" als eine klare Abgrenzung.
Einzige Ausnahme ist hier Bier welches einer
bestimmten Region zugeordnet ist. Beispiele
hierfür sind Malzbier (nicht Malztrunk!) welches
nur so in Beyern genannt werden darf, bzw.
Kölsch, welches auf Kölner Grund und Boden
gebraut sein muß! Tatsache ist jedoch das auch
eine kölner Brauerei ein "Altbier nach
Düsseldorfer Art" brauen könnte und dürfte ...
wenngleich auch das ein recht groteske
Vorstellung ist ;-))
Gruß
Jens (der aktuell in Düsseldof sitzt und Kölsch
trinkt ;-))