[HBF] bier verkaufen ohne braumeister in D
Martin Stoll-Hafkus
martin at karo5.de
Die Okt 3 18:53:56 CEST 2000
Moin zusammen,
wir hatten kürzlich in der Flaschenpost eine Stellungnahme der IHK-Rostock veröffentlicht, die kurz zusammengefaßt besagt, daß ein Gastwirt, der in seinen der Gaststube angeschlossenen Räumlichkeiten Bier braut, dieses auch in der Gastwirtschaft ausschenken darf ohne in die Handwerksrolle eingetragen zu sein. Ein Außerhausverkauf ist nicht möglich.
Folgende Vorraussetzungen muß nach Meinung der IHK erfüllt sein:
1. der Braubetrieb ist ein sogenannter "Hilfsbetrieb" der ausschließlich dem Hauptbetrieb (Gaststätte) zuliefert, (deshalb u.a. auch kein Außerhausverkauf)
2. Der Braubetrieb ist ein "unerheblicher handwerklicher Nebenbetrieb" d.h. die Durchschnittsarbeitszeit und der Durchschnittsumsatz überschreitet nicht den eines vollzeitarbeitenden Einpersonenbetriebs der Branche. Konkret heißt das max 182000, DM im Jahr Umsatz, nicht mehr Arbeitszeit als 8 Stunden täglich. Ist der brauende Gastwirt selbst ein Ein-Personen-Betrieb halbieren sich diese Werte.
Dies scheint derzeit die einzige Braumeisterfreie Lücke zu sein, doch auch die ist umstritten: Die Handwerkskammer sehen das logischerweise anders und es sollen entsprechende klärende Gerichtsentscheidungen anstehen. Mehr Artikel zum Thema "Brauen im Rechtsstaat" sind der Flaschenpost 02/99 nachzulesen.
Ciao,
Martin Stoll-Hafkus
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