[HBF] Abfuellzeitpunkt / zu viel Kohlensaeure
Greg 'groggy' Lehey
grog at lemis.com
Sam Okt 11 05:20:13 CEST 2003
Diese Mail wurde ohne Angaben von Gründen "ausdrucklich geblocked".
Ich vermute, dass die Mailsoftware keine kryptographischen
Unterschriften versteht. Hoffentlich kommt's diesmal an.
[Format bereinigt]
On Friday, 10 October 2003 at 15:57:52 +0200, Michael Schaudi wrote:
> On Friday, October 10, 2003 11:01 AM, Phil Flannery wrote:
>>
>>> und stattdessen mit Speisegabe karbonisieren (also etwas Würze vom
>>> Sud steril und Kühl lagern und erst beim Abfüllen zum Bier
>>> zugeben).
>>
>> Oder besser noch, Tafel Zucker.
>>
>> Es gibt zu viel spielraum fur infection mit Speisegabe, (kein alcohol
>> vorhanden)
>>
>> KEIN VORTEIL!
>>
>> Nur ein klein zerstoß gegen die heucherlicher Reinheitsgebot.
>
> Hey,
>
> die Speise in ein sauberes desinfiziertes Gefäss nehmen . Ich nehm
> es immer von der abgekühlten Würze, da hat sich der Heisstrub auch
> schon abgesetzt. Dann lagere ich bis ich es brauche bei 0°c im
> Kühlschrank. Zum Speiseberechnen kannst Du auf meiner Seite
> www.hobbybrauer.info unter Berechnungen nachschauen.
Ist ja eine brauchbare Möglichkeit. Ich mache mir aber auch über die
Infektionsgefahr Sorgen. Gibt es im deutschsprachigen Raum denn kein
Trockenmalz?
> Ich bin gegen Zuckergabe im Bier, nicht unbedingt wegen dem
> Reiheitsgebot (das ich nicht für heuchlerisch halte) sondern einfach
> wegen dem Geschmack. Ich bin mir sicher das das etwas
> ausmacht. Sonst könnte man ja gleich nur Zucker vergären und sich
> den Rest sparen-)
Gut, es hängt vom Verhältnis ab. Ich rechne 9 g/Liter Rohrzucker für
die Karbonisierung von schon weitgehend vorgorenem Bier. Das macht ja
nur ein Bruchteil des Gesamtzuckers aus. Beim nächsten Versuch werde
ich für ein Teil des Bieres stattdessen Trockenmalz verwenden. Ich
vermute, dass niemand den Unterschied wird feststellen können.
Mich wundert, wie viele verschiedene Methoden der
Flaschenkarbonisierung im deutschsprachigen Raum verwendet werden.
Hierzulande (Australien) wird nur mit Zuckerzugabe vorm Abfüllen
gearbeitet. Die Speisezugabe gehört ja auch dazu, scheint aber
keineswegs universell zu sein. Wer auf dem HBF hat mit anderen
Verfahren gute, konsistente Ergebnisse?
Was dem "Reinheitsgebot" von 1516 angeht, wird es kaum noch
beibehalten. Wenn man es wieder einführen sollte, dann lieber zuerst
die Preisbindung :-) Laut §9 eines angeblichen deutschen
Biersteuergesetzes wird Zucker wohl zugelassen, allerdings nur bei
obergärigem Bier:
1. Zur Bereitung von untergärigem Bier darf, abgesehen von den
Vorschriften in den Absätzen 4 bis 6, nur Gestenmalz, Hopfen, Hefe
und Wasser verwendet werden.
2. Die Bereitung von obergärigem Bier unterliegt derselben
Vorschrift; es ist hierbei jedoch auch die Verwendung von anderem
Malz und die Verwendung von technisch reinem Rohr- Rüben- oder
Invertzucker sowie von Stärkezucker und aus Zucker der
bezeichneten Art hergestellten Farbmitteln zulässig.
Das steht bei http://www.xs4all.nl/~patto1ro/German/reinhede.htm zu
lesen (leichter, wenn man den störenden Hintergrund ausschaltet), auch
im Anhang von "Bierbrauen für jedermann" von Michael Hlatky und Franz
Reil. Bei der aktuellen amtlichen Fassung des deutschen
Biersteuergesetzes
(http://www.zoll-d.de/e0_downloads/a0_vorschriften/c0_vst/j0_bierstg_2002.pdf)
scheint es sich um ein anderes Gesetz zu handeln, das sich nicht mit
der Herstellung, sondern mit der Steuererhebung befasst.
Greg
--
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