[HBF] bier verkaufen ohne braumeister in D
Martin Stoll-Hafkus
martin at karo5.de
Don Okt 19 11:29:03 CEST 2000
Moin zusammen,
wir hatten kürzlich in der Flaschenpost eine Stellungnahme der IHK-Rostock
veröffentlicht, die kurz zusammengefaßt besagt, daß ein Gastwirt, der in
seinen der Gaststube angeschlossenen Räumlichkeiten Bier braut, dieses auch
in der Gastwirtschaft ausschenken darf ohne in die Handwerksrolle
eingetragen zu sein. Ein Außerhausverkauf ist nicht möglich.
Folgende Vorraussetzungen muß nach Meinung der IHK erfüllt sein:
1. der Braubetrieb ist ein sogenannter "Hilfsbetrieb" der ausschließlich dem
Hauptbetrieb (Gaststätte) zuliefert, (deshalb u.a. auch kein
Außerhausverkauf)
2. Der Braubetrieb ist ein "unerheblicher handwerklicher Nebenbetrieb" d.h.
die Durchschnittsarbeitszeit und der Durchschnittsumsatz überschreitet nicht
den eines vollzeitarbeitenden Einpersonenbetriebs der Branche. Konkret heißt
das max 182000, DM im Jahr Umsatz, nicht mehr Arbeitszeit als 8 Stunden
täglich. Ist der brauende Gastwirt selbst ein Ein-Personen-Betrieb halbieren
sich diese Werte.
Dies scheint derzeit die einzige Braumeisterfreie Lücke zu sein, doch auch
die ist umstritten: Die Handwerkskammer sehen das logischerweise anders und
es sollen entsprechende klärende Gerichtsentscheidungen anstehen. Mehr
Artikel zum Thema "Brauen im Rechtsstaat" sind in der Flaschenpost 02/99
nachzulesen.
Ciao,
Martin Stoll-Hafkus