[HBF] Reinheitsgebot
Alexander Sperr
sperr at fh-biberach.de
Fre Okt 6 15:24:33 CEST 2000
Gregor Zellmann schrieb:
> Hallo zusammen,
Hallo Gregor
> muß man sich als Braumeister mit eigener Brauerei eigentlich an das
> Reinheitsgebot halten?
Ja, falls Du Dein Erzeugnis in Deutschland unter der Bezeichnung "Bier"
verkaufen willst.
> Oder kann man im Rahmen der EU-Gesetze auch Biere brauen, die dem nicht
> entsprechen.
Brauen darfst Du die schon, aber eben nicht als Bier verkaufen. Anders
sieht es aus, wenn Deine Brauerei im Ausland ist. In diesem Fall kann
Nicht-Reinheitsgebot-Bier in Deutschland als Bier verkauft werden (siehe
Corona, Sol etc., das heißt dann eben "Mexikanisches Bier"). Ein
Beispiel noch: die Bier-Company in Berlin braut ein Hanf-Bier (turn.),
das - da nicht reinheitsgebotskonform - in Deutschland nicht als Bier
verkauft oder ausgeschenkt werden darf. Die Umbenennung in
alkohohaltigen Hanftrunk hatte aber den Vorteil, daß turn. in
verschiedenen Kneipen ausgeschenkt werden konnte, ohne daß die Wirte ein
Problem mit ihren Brauereiverträgen bekamen (kein Bier und kein
alkoholfreies Getränk).
Gruß und gut Sud, Alex.