[HBF] verkauf ohne braumeister/ biersteuer
Sven Wilkens
SWilkens at t-online.de
Die Okt 3 23:30:47 CEST 2000
>Folgendes Problem haben meine Braukollegen und ich:
>
>Wir werden zukünftig unsere Sudpfanne auf ca. 200 ltr. Volumen erweitern.
>Da wir naüturlich nicht nur einmal im Jahr brauen wollen, suchen wir vorab
>nach alternativen. Wie sieht denn derzeit die Rechtslage aus, wenn wir unser Bier an Bekannte & Verwannte verkaufen wollen. Wie muss das steuerlich geregelt werden. Aus dem Erlös soll die Anlage erweitert werden.
>
>Gibt es Einschränkungen vom Gesundheitsamt ???
hallo zusammen, hi ludger
wir haben mit unserer braugemeinschaft ein ähnliches problem, sud und
lagerkapazität sind ausreichend vorhanden, und unsere
"bestandsminderungshelfer" sind auch bereit unsere mühe
- in welcher form auch immer- zu würdigen.
bisher (mit 30l pfannen) war unsere welt auch in ordnung.
"bestellungen" wurden nur für kleine, besondere anlässe (geburt,
runder geburtstag usw.) ausschliesslich von freunden oder guten
bekannten angenommen.
nun haben wir kürzlich aber auch schon auf 100l pfannen erweitert und
durch den erhöhten ausstoss steigt mittlerweile auch die zahl der
nachfrager, allerdings sinkt auch der bekanntheitsgrad dieser
nachfrager, weil die beziehungsstänge immer länger werden
("ich kenn da jemanden, von dessen bruder, auf dessen schwippschwagers
hochzeit... da wurde selbstgemachtes bier(?) ausgeschenkt.")
um der gefahr vorzubeugen dass jemand etwas ausser unserer
gerstenbrause in den falschen hals bekommt, haben wir uns folgendes
überlegt:
um biersteuerliche klippen zu umschiffen sind wir in der namensgebung
etwas kreativ geworden. denn seit wann fällt gerstenschaumwein oder
hopfenbrause unters biersteuergesetz ?
wir planen noch eine weitere absicherung:
wir verkaufen nicht das getränk, sondern ein kleines give-away z.b.
ein billigen flaschenöffner oder kulli aus dem werbemittelkatalog mit
unserem logo (no bexx) zum gesalzenen fanpreis, sagen wir 30 DM - und
weil ich den käufer privat symphatisch finde, schenke ich im 20 liter
selbstgemachte hopfenbrause. das ist meiner meinung nach selbst in
deutschland nicht strafbar. wenn oma dir ihren berühmt/berüchtigen
obstwein schenkt wird auch niemand hier einen winzermeister verlangen
oder ihr gewerbliches treiben vorwerfen.
das gesundheitamt bleibt so auch aussen vor, weil die jungs nur bei
gewerblichen hantieren mit lebensmitteln auf den plan treten.
nur die gewinne aus dem "fanartikelhandel" müssten dann korrekt als
nebengewerbe ausgewiesen werden. aber den einnahmen stehen ja meistens
auch jede menge ausgaben für büromaterial, telefonbenutzung, usw.
gegenüber, die den gewinn in der regel auf ein bruchteil von den
einnahmen schmälern...
wir sind am überlegen ob wir ein paar mark investieren und unsere
theorie mal durch einen anwalt auf mögliche rechtsschwächen abklopfen
zu lassen.
wir würden das ergebnis dann hier mal kurz posten da es anscheinend
einige hier interessiert.
wenn also jemand zuvor noch seine anregungen oder bedenken in die
theorie einfliessen lassen möchte:
der mailcomputer ist jetzt freigeschaltet ;-)
gruss
sven
einer vonne bremer brau bengelz