AW: [HBF] bier verkaufen ohne braumeister in D

KFO- Labor Stefan Gritzka kfo at freenet.de
Mon Okt 2 20:15:49 CEST 2000


Hallo Timo & Sven,

rechtlich ist die Sache für Deutschland in der Handwerksordnung geregelt.
Sie findet Anwendung bei der selbständigen (sprich auf eigene Rechnung und
im eigenen Namen) Ausübung eines stehenden (bedeutet mit festem
Betriebssitz) Gewerbes (=Tätigkeit mit dem Ziel der Gewinnerzielung über
längeren Zeitraum). Treffen diese Punkte für Euch zu, dann sieht es schlecht
aus, denn dann müsst Ihr in die Handwerksrolle eingetragen sein - und das
werden eben nur Meister. Entscheidend ist dabei nicht, wie Ihr Eure
Tätigkeit nennt, sondern was Ihr macht. Das Brauereihandwerk ist ein
Vollhandwerk und Ihr könnt mir glauben, ich habe das ganze schon mit einem
anderen Gewerk hinter mir: Man lässt eben in Deutschland nur ungern
Konkurrenz zu!

Dann gibt es noch so etwas wie Verbraucherschutz, aber darüber muss sich der
Wirt Gedanken machen.

Und zu guter Letzt: Selbstgebrautes schmeckt doch gerade deshalb so gut,
weil es so rar ist.

In diesem Sinne
Gut Sud!

Stefan
-------------- nächster Teil --------------
Ein Dateianhang mit Binärdaten wurde geschreddert...
Von: "Sven Wilkens" <SWilkens at t-online.de>
Betreff: [HBF] bier verkaufen ohne braumeister in D
Datum: Fri, 29 Sep 2000 19:17:59 +0200
Größe: 1665
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