[HBF] bier verkaufen ohne braumeister in D

Sven Wilkens SWilkens at t-online.de
Fre Sep 29 18:17:59 CEST 2000


liebe hausbraufreunde,

noch eine ewig aktuellle frage. weiss jemand wie der aktuelle
stand der dinge beim verkauf von bier ist? wir sind vor kurzem von
einem wirt angesprochen worden; er würde gerne unser bier bei
sich in der kneipe ausschenken, nur ist das, soweit wir informiert
sind, nicht gestattet. zumindest nicht ohne das wir einen braumeister-
titel tragen. sind hier vielleicht bewegungen im gange diesen
protektionismus abzuschaffen, vielleicht im zuge der europäischen
gesetzesharmonisierung? wir können diese regelung mit dem gesunden
menschenverstand nicht nachvollziehen. was denkt ihr?
wir sind nun auf die idee gekommen das bier einfach in
"gerstenschaumwein " umzubenennen reicht dies aus um evtl. die
braumeister(r?)egelung zu umgehen, oder fällt man dann der winzergilde
zum opfer? andere idee wäre statt des bieres einen werbeartikel z.b.
einen flaschenöffner für den preis des bieres zu verkaufen. dann würde
doch der vertragsgegenstand nicht das bier sein. 

gruß
timo & sven
(bremer brau bengels)