AW: [HBF] Biersteuergesetz

Oliver Steiner oliver.steiner at stud.tu-muenchen.de
Don Sep 28 17:40:32 CEST 2000


Hallo Mark,

also ich würde es ganz einfach so lösen, daß immer einer aus der Gruppe die
Anmeldung macht. So kann man die jeweils 2 hl pro Jahr summieren. Ich sehe
damit kein Problem mit der Steuer, vor allem dann nicht, wenn ihr das Bier
sowieso gemeinsam genießt.
Allerdings wenn ihr eine Anmeldung als Verein durchführt, hat der gesamte
Verein nur 200 l/Jahr, da diesem ja eine entsprechende Registrierungsnummer
zugeordnet wird.
Gruß
Oliver