[HBF] Re: bier verkaufen ohne braumeister in D

Sven Wilkens SWilkens at t-online.de
Fre Okt 6 23:18:53 CEST 2000


tach johann,

>Das was ihr vorslägt ist fraus legis. Es wirkt nicht.
>Die Steuerbehörden beurteilen die Fakten und stören
>sich nicht daran wie Ihr es nennt.

hm bezüglich der kreativen namensgebung könntest du recht haben,
interessant wäre es zu wissen, wie der zoll überhaupt den begriff
steuerpflichtiges bier definiert. weiss jemand in welcher verordung/
welchem gesetzestext dies geregelt ist ? 
(ich geb nicht eher auf,  bis ich die verdammte lücke gefunden hab)
;-)

gruß sven
einer vonne bremer brau bengelz