Hausbrauer Forum Nr.113 vom 08.10.99 INHALT DIESER AUSGABE: KARO_LINE at t-online.de (Mein Name) Brauereianmeldung - felix austria! "Niels-Arne Kuenzler" Brauer - Gewerbe SWilkens at t-online.de (Sven Wilkens) Re: Brauen als Nebenerwerb in D "Franz Kroepfl" RE: Hausbrauer Forum Nr.112 vom 03.10.99 ________________________________________ HINWEISE UND WEITERE INFORMATIONEN: http://www.netbeer.co.at/beer/forum/ ZURÜCKLIEGENDE AUSGABEN: http://members.aol.com/rtrollfn/ MODERATOR VOM DIENST: Hubert Hanghofer ________________________________________ Date: Tue, 5 Oct 1999 11:35:03 +0100 From: KARO_LINE at t-online.de (Mein Name) Subject: Brauereianmeldung - felix austria! Moin aus Hamburg Kollegen, in D gestaltet sich eine Brauereianmeldung erheblich schwieriger. Bei uns gilt der Meisterzwang, wer eine Tischlerei aufmacht, muss Tischlermeister sein und wer eine Brauerei eröffnet eben Braumeister. Das führt bei allen Handwerksbetrieben dazu, dass sich Existenzgründer ohne Meistertitel einen Strohmann leisten müssen, z.B. einen pensionierten Braumeister, der seinen Namen hergibt. Ansonsten ist die Brauereianmeldung auch durch die Gewerbeaufsicht und die Lebensmittelüberwachung erschwert. Man kann nicht einfach seinen 50L Braukessel zur Brauerei erklären. Wer sein Bier in den Verkehr bringen will, muß diverse Auflagen erfüllen. Z.b.: soll die Brauanlage fest installiert sein und darf nicht ohne weiteres demontiert werden können. Die Räumlichkeiten sollten vollständig gefliest sein usw. Regelmäßig, je nach Eifer der Lebensmittelaufsicht, werden mikrobiologische Proben gezogen. Trotzdem soll es einigen Gastwirten in D auch ohne Braumeistertitel erlaubt worden sein ihr hausgebrautes Bier in der Gaststätte auszuschenken, der Außerhausverkauf in Flaschen soll aber nach wie vor verboten sein. Zu diesem Thema suche ich dringend weitere Infos, da ich an einem entsprechenden Artikel (Arbeitstitel: "Hausbrauen im Rechtsstaat") für die Flaschenpost arbeite. Good things brewing! Martin ________________________________________ Date: Mon, 4 Oct 1999 08:24:35 +0200 From: "Niels-Arne Kuenzler" Subject: Brauer - Gewerbe Offensichtlich ist es ja in Österreich kein Problem sich mit einer Brauerei selbständig zu machen, aber in Deutschland sieht das etwas anders aus. Du würdest mit Sicherheit grösseren Ärger bekommen, wenn Du keinen Meister einstellst (oder es selbst bist). Gruß Niels ________________________________________ Date: Sun, 03 Oct 1999 22:26:55 GMT From: SWilkens at t-online.de (Sven Wilkens) Subject: Re: Brauen als Nebenerwerb in D Hallo zusammen, Vorweg: Die Idee sein Hobby durch Anmeldung eines Nebengewerbes zu refinanzieren finde ich irgendwie reizvoll. Ich bin auch über ein Nebengewerbe (allerdings kein Braugewerbe) zu meiner "echten" Selbständigkeit gekommen. Meine Erfahrung ist, dass gerade der Aufwand für ein Nebengewerbe in D sehr gering ist. Andreas schrieb im letzten HBF über das Gewerbewesen in Österreich. Er vermutete das in anderen deutschspachigen Ländern die Rechtsprechung ähnlich wäre. Ich will hier mal versuchen die D Seite näher zu beschreiben. Ich gehe bei den Angaben von einem kleinen Betriebsumfang aus. Also: Ab und an einen Auftragssud für 'ne Fete oder so. Die größte Schwierigkeit sehe ich in der deutschen Handwerkskammer. Meines Erachtens ist der Bierbrauer ein in die Handwerksrolle eingetragener Beruf. Sollte man also in diese Richtung gewerblich tätig werden, könnte es sein, dass ein Meistertitel erforderlich wird. Ist aber nur so eine Vermutung aus dem Bauch heraus. Vielleicht kann jemand zu diesem Punkt mehr fundiertes Wissen beitragen. Auch in wie fern das kommende EU-Recht das Meisterwesen in Deutschland berührt oder evtl. außer Kraft setzt, ist nähere Recherche wert. Die eigentliche Gewerbeanmeldung ist einfach: Beim Stadtamt/Gemeindeverwaltung sein Vorhaben angeben, 0 - 50 DM Gebühr löhnen (ist in den Bundesländen unterschiedlich) und man verläßt als jungster Unternehmer Deutschlands die Örtlichkeiten. Finanzamt: Hier braucht man nicht tätig werden, die kommen nach der GewAnm. von selbst. Per Fragebogen wollen die erstmal nur wissen welche Größenordnung das Unternehmen schätzungsweise haben wird.Hier sollte man keine überzogenen Angaben machen. Sonst könnte es sein, dass die Angeberei sich durch Steuervorauszahlungen rächt. In normalen Größenordnungen (unter ca. 30.000 Gewinnschätzung) passiert aber dann bis zum Jahresende nicht's Die Besteuerung erfolgt dann zusammen mit der jährlichen Steuererklärung. Das Problem der Pflicht zur Sozialversicherung existiert in D nicht. Wer ein Nebengewerbe betreibt, ist über den Hauptberuf versichert und braucht sich nicht pflichtversichern. Einkommensteuer hier verhält es sich wie in Ö. Einkommen aus Hauptberuf und Gewerbetätigkeit werden zusammengelegt und am Jahresende besteuert. Negative Einkünfte aus Gewerbebetrieb wirken steuermildernd. Wer Hauptberuftlich z.B 40 kDM verdient , die Brauerei aber nur einen Verlust von 1.000 DM einbrachte, müssen insgesamt nur 39 .000 DM versteuert werden. Und gleich die Enttäuschung für alle die jetzt gerade sehr wach geworden sind: Ist über längere Zeit keine Gewinnabsicht im Gewerbe erkennbar, wird das ganze als Liebhaberei aberkannt und Steuerrückzahlungen sind fällig. (gehe nicht über Los...) :-( Also auch mal versuchen zwischendurch Jahresgewinn ausweisen, oder zumindest nachweisen können, das die Gewinnabsicht da war. (z.B. Werbebemühungen) Auch die Buchführung ist ähnlich wie in Ö. Einnahmen-Ausgaben Buchhaltung ist in nebengewerblichen Tätigkeiten üblich. D.h. alle Einkäufe(-) und Verkäufe(+) eines Jahres werden zusammengerechnet. Bevor man loslegt sollte man sich noch über die Grundzüge des Abschreibungswesens informieren . Von der MwSt-Pflicht ist man bei kleinen Umsatzgrößenordnungen auf Wunsch befreit. Man kann also wählen, ob man die Buchhaltung quasi brutto führt. Hier darf man dann auch keine MwSt in seinen eigenen Rechnungen ausweisen. Dies ist Privatkunden jedoch meistens herzlich egal. Näheres bei einem Finanzamt Eures Vertrauens ;-) Fazit: Als einzigen großen Stolperstein zum Nebengewerbe sehe ich in D nur die offene Frage, ob hier ein Meistertitel erforderlich ist. Wer weiß hier mehr ? gruß sven ________________________________________ Date: Sun, 3 Oct 1999 16:24:45 +0200 From: "Franz Kroepfl" Subject: RE: Hausbrauer Forum Nr.112 vom 03.10.99 l.fritz, kannst du die nachfolgenden ausführungen zum thema "freies gewerbe" aus deiner sicht in verbindung mit uns kommentieren ....? mfg-fj Mit freundlichen Gruessen, Ing. Franz Kröpfl Fon: +43 664 3314130 Leiter Produktgruppe KA Fax: +43 66477 3314130 Mail: f.kroepfl at A1plus.at Mobilkom Austria AG, Obere Donaustrasse 23-27, A-1020 Wien, Austria http://www.mobilkom.at http://www.A1plus.at ~~~~~~~~ ENDE HBF